Altonaer Str. 66
Di.+ Mi. 18:30 - 20:00 Uhr
Nachtredder 63
Welche Unterlagen benötige ich zur Anmeldung
Zeitpunkt des Beginns der theoretischen und praktischen Ausbildung in der Fahrschule:
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"Wann kann ich mit der Führerscheinausbildung beginnen?" oder
"Wie alt muss ich sein, um mit der Führerscheinausbildung anfangen zu können?"
gilt folgendes:
Zeitpunkt der Antragsstellung:
Der amtliche Führerscheinantrag kann fünf bis sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden. Bei uns wird der Antrag in der Fahrschule ausgefüllt und von uns an die zuständige Behörde in Neumünster weitergeleitet. Die Fahrerlaubnisbehörde kann persönliches Erscheinen des Antragstellers verlangen.(Nortorf)
Eine Ausnahme hierbei macht die Klasse Mofa. Eine behördliche Antragstellung ist nicht nötig. Nach der erfolgten Ausbildung in einer Fahrschule legt der Bewerber unter Vorlage seiner Ausbildungsbescheinigung eine theoretische Prüfung ab. Besteht er diese Prüfung, stellt die prüfende Stelle (TÜV oder DEKRA) eine Prüfbescheinigung aus. Hierzu benötigt der Bewerber noch ein Lichtbild.
Das Mindestalter ist durch den Gesetzgeber festgelegt. Für die unterschiedlichen Klassen gilt das jeweilige Mindestalter:
Klasse
Mindestalter
BF 17 Klasse B und BE
17 Jahre
Klasse B
18 Jahre
Klasse BE
18 Jahre (Vorbesitz Klasse B nötig)
Klasse A beschränkt
18 Jahre
Klasse A direkt
25 Jahre
Klasse A1
16 Jahre
Klasse M
16 Jahre
Mofa
15 Jahre, 16 Jahre bei Mitnahme eines Kindes unter 7 Jahren
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Mo. und Do. 18.30 Uhr
Nachtredder 63
Dienstag 18.30 Uhr
Mittwoch 18.30 Uhr



