Unterrichtszeiten
Mo.+ Do.18:30 - 20:00 Uhr
Altonaer Str. 66
Di.+ Mi. 18:30 - 20:00 Uhr
Nachtredder 63
Fahrschule Harms
Altonaer Str. 66
24534 Neumünster
Tel. 04321/43515

Welche Unterlagen benötige ich zur Anmeldung

  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Reisepass oder Personalausweis)

  • 1 Lichtbild neueren Datums, Halbprofil, 0,35x,45 cm, NEU bei uns in der Fahrschule.

  • Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle (bei uns in der Fahrschule), darf nicht älter als 2 Jahre sein

  • Nachweis über Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmassnahmen oder die Ausbildung in Erster Hilfe

  • eventuell bereits vorhandener Führerschein

  • Geld für die Antragsgebühren bei der zuständigen Behörde

  • Antrag oder Zettel mit Fahrschulstempel


Eine Ausnahme bildet auch hier die Klasse Mofa

Zeitpunkt des Beginns der theoretischen und praktischen Ausbildung in der Fahrschule:


Gleichzeitig mit der Antragstellung kann auch mit der theoretischen und praktischen Ausbildung in der Fahrschule begonnen werden.
Die Theorieprüfung kann bereits drei Monate und die praktische Prüfung einen Monat vor Erreichen des Mindestalters absolviert werden.
Die Aushändigung des Führerscheines erfolgt jedoch erst am jeweiligen Geburtstag.

 

"Wann kann ich mit der Führerscheinausbildung beginnen?" oder

"Wie alt muss ich sein, um mit der Führerscheinausbildung anfangen zu können?"

gilt folgendes:

Zeitpunkt der Antragsstellung:

Der amtliche Führerscheinantrag kann fünf bis sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden. Bei uns wird der Antrag in der Fahrschule ausgefüllt und von uns an die zuständige Behörde in Neumünster weitergeleitet. Die Fahrerlaubnisbehörde kann persönliches Erscheinen des Antragstellers verlangen.(Nortorf)

Eine Ausnahme hierbei macht die Klasse Mofa. Eine behördliche Antragstellung ist nicht nötig. Nach der erfolgten Ausbildung in einer Fahrschule legt der Bewerber unter Vorlage seiner Ausbildungsbescheinigung eine theoretische Prüfung ab. Besteht er diese Prüfung, stellt die prüfende Stelle (TÜV oder DEKRA) eine Prüfbescheinigung aus. Hierzu benötigt der Bewerber noch ein Lichtbild.

Das Mindestalter ist durch den Gesetzgeber festgelegt. Für die unterschiedlichen Klassen gilt das jeweilige Mindestalter:

Klasse

Mindestalter

BF 17 Klasse B und BE

17 Jahre

Klasse B

18 Jahre

Klasse BE

18 Jahre (Vorbesitz Klasse B nötig)

Klasse A beschränkt

18 Jahre

Klasse A direkt

25 Jahre

Klasse A1

16 Jahre

Klasse M

16 Jahre
Mofa

15 Jahre, 16 Jahre bei Mitnahme eines Kindes unter 7 Jahren

Altonaer Str. 66
Mo. und Do. 18.30 Uhr
Nachtredder 63
Dienstag 18.30 Uhr

Mittwoch 18.30 Uhr